Gewerbesteuerrechner

Mit dem Gewerbesteuerrechner ermitteln Sie Ihre Steuerbelastung schnell und präzise - inklusive Freibetrag, Steuermesszahl und Hebesatz. Ideal für Selbstständige, Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften.

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Gewerbesteuerrechner 2025

Berechnen Sie die Höhe der Gewerbesteuer für Ihr Gewerbe

Prüfen Sie jetzt Ihre Gewerbesteuerlast – der Rechner berücksichtigt alle relevanten Faktoren von Hinzurechnungen bis zum kommunalen Hebesatz.

Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Gewerbesteuer
0 €
Gewerbeertrag: 0 €
+ Hinzurechnungen: 0 €
- Kürzungen: 0 €
- Freibetrag (falls zutreffend): 0 €
= Berechnungsgrundlage: 0 €
Steuermessbetrag (3,5%): 0 €
× Hebesatz: 400%
Belastungswirkung
Gewerbesteuer als % des Gewerbeertrags: 0%

Hinweis: Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

So nutzen Sie den Gewerbesteuerrechner

Mit diesem Rechner können Sie Ihre Gewerbesteuer schnell und einfach berechnen – transparent und zuverlässig:

  1. Gewerbeertrag eingeben
  2. Hinzurechnungen angeben
  3. Kürzungen berücksichtigen
  4. Hebesatz anpassen
  5. Freibetrag wählen
  6. Klicken Sie auf "Gewerbesteuer berechnen"

Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung. Für eine steuerlich verbindliche Berechnung konsultiere bitte einen Steuerberater.

🕒 Letzte Aktualisierung: August 2025 - Alle Werte werden regelmäßig überprüft

Beispielbild zum Thema Gewerbesteuerrechner

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die in Deutschland auf gewerbliche Einkünfte erhoben wird. Sie betrifft Unternehmen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften – unabhängig davon, ob es sich um einen kleinen Handwerksbetrieb oder ein großes Unternehmen handelt.

Im Gegensatz zur Einkommensteuer wird die Gewerbesteuer nicht vom Bund, sondern von den Gemeinden erhoben. Jede Gemeinde legt dabei ihren eigenen Hebesatz fest, wodurch sich die Steuerhöhe regional stark unterscheiden kann.

Die Grundlage für die Gewerbesteuerberechnung ist der Gewerbeertrag – also der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Vom Finanzamt wird dieser mit der gesetzlich fixierten Steuermesszahl von 3,5% multipliziert. Anschließend erfolgt die Multiplikation mit dem kommunalen Hebesatz.

Formel: Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag – Freibetrag) × 3,5% × Hebesatz

Mit unserem Gewerbesteuerrechner ermitteln Sie Ihre Steuerlast schnell und exakt – inklusive Freibetrag und ortsabhängigem Hebesatz.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen und wann?

Grundsätzlich gilt: Alle in Deutschland tätigen gewerblichen Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Das betrifft insbesondere:

Freibeträge für natürliche Personen und Personengesellschaften

Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem jährlichen Freibetrag von 24.500€. Das bedeutet: Nur wenn der Gewerbeertrag diesen Betrag übersteigt, fällt überhaupt Gewerbesteuer an.

Keine Freibeträge für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs zahlen ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer – für sie gibt es keinen Freibetrag.

Wann wird die Steuer fällig?

Tipp: Auch Kleinunternehmer sollten regelmäßig prüfen, ob sie durch wachsende Gewinne in die Gewerbesteuerpflicht hineinwachsen – unser Rechner hilft dabei, frühzeitig Klarheit zu schaffen.

Wie wird die Gewerbesteuer genau berechnet?

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in drei Schritten. Mit unserem Rechner können Sie diesen Vorgang automatisieren – hier zeigen wir Ihnen den Ablauf transparent im Detail:

1. Ermittlung des Gewerbeertrags

Ausgangspunkt ist der steuerpflichtige Gewinn laut EÜR oder Bilanz. Eventuelle Hinzurechnungen und Kürzungen (z.B. bei Finanzierungsanteilen oder Mieten) werden berücksichtigt, um den sogenannten Gewerbeertrag zu ermitteln.

2. Abzug des Freibetrags (wenn zulässig)

Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen 24.500€ vom Gewerbeertrag ab – Kapitalgesellschaften nicht.

3. Anwendung der Steuermesszahl und des Hebesatzes

Rechenbeispiel

Berechnungsschritt Wert
Gewerbeertrag 50.000 €
./. Freibetrag (Einzelunternehmen) 24.500 €
= Bemessungsgrundlage 25.500 €
x Steuermesszahl (3,5%) 892,50 €
x Hebesatz (z.B. 400%) 3.570 € Gewerbesteuer

Mit dem Gewerbesteuerrechner geben Sie einfach den Gewinn, den Freibetrag (sofern zulässig) und den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein – und erhalten direkt Ihr Ergebnis.

Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?

Der HebesatzGemeinde individuell festgelegt und kann je nach Standort stark variieren – von 200% (ländliche Regionen) bis über 900% (z.B. München).

So finden Sie den passenden Hebesatz:

Offizielle Hebesatzdatenbank:

Zum Hebesatzverzeichnis beim Bundesfinanzministerium

Hinweis: Geben Sie in den Rechner einfach den Hebesatz Ihrer Gemeinde in Prozent ein – der Rechner erledigt den Rest automatisch.

Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen im Vergleich

Ob Sie als Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft tätig sind, beeinflusst maßgeblich Ihre Gewerbesteuerpflicht – insbesondere in Bezug auf Freibeträge und Steueranrechnung.

Wichtige Unterschiede im Überblick:

Kriterium Einzelunternehmen / Personengesellschaft Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG)
Gewerbesteuerpflicht Ja, ab 24.500€ Gewerbeertrag Ja, ab dem ersten Euro Gewinn
Freibetrag 24.500€ Kein Freibetrag
Steueranrechnung Anrechenbar auf Einkommensteuer (§35 EStG) Keine Anrechnung möglich
Hebesatz-Auswirkung Einfluss auf Gesamtsteuerlast (ESt + GewSt) Teil der Doppelbesteuerung (KSt + GewSt)

Kapitalgesellschaften zahlen Gewerbesteuer ohne Freibetrag und ohne Anrechnung – bei Einzelunternehmen wird die Belastung durch §35 EStG teilweise ausgeglichen. Unser Gewerbesteuerrechner berücksichtigt beide Varianten korrekt.

Warum Sie Ihre Gewerbesteuer regelmäßig berechnen sollten

Die Gewerbesteuer ist für viele Unternehmen einer der größten laufenden Steuerposten – gleichzeitig wird sie oft unterschätzt. Gerade bei wachsendem Gewinn oder sich ändernden Hebesätzen kann die Steuerlast stark schwanken.

Ein regelmäßiger Check mit dem Gewerbesteuerrechner verschafft Ihnen Sicherheit und Planbarkeit. Sie erkennen frühzeitig, wie sich Investitionen oder Standortwahl auf Ihre Abgaben auswirken – und können entsprechend reagieren.

Ob Gründung, Expansion oder Jahresabschluss: Eine präzise Berechnung der Gewerbesteuer ist entscheidend für Ihre Liquiditätsplanung und Ihr Steuerkonzept.

Nutzen Sie unseren Gewerbesteuerrechner, um Ihre individuelle Steuerbelastung jederzeit im Blick zu behalten – transparent, verständlich und auf Knopfdruck.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gewerbesteuerrechner

Sie möchten wissen, wie viel Gewerbesteuer Sie zahlen müssen, wie der Hebesatz funktioniert oder ob Sie einen Freibetrag geltend machen können Unser Gewerbesteuerrechner liefert Ihnen in wenigen Sekunden eine verlässliche Schätzung Ihrer Steuerlast - basierend auf Standort, Gewinn und Unternehmensform.

In unseren FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Berechnung, Freibeträgen, Steuermesszahl und Anrechnung auf die Einkommensteuer. Ideal für Gründer:innen, Selbstständige, Steuerberater und Unternehmer. Alle Angaben sind aktuell, verständlich erklärt und helfen Ihnen bei der Planung Ihrer Steuerzahlungen und Standortentscheidungen. Schnell. Kostenlos. Praxisnah.

Wie funktioniert der Gewerbesteuerrechner?
Der Gewerbesteuerrechner berechnet die voraussichtliche Gewerbesteuer anhand des Gewinns, des Gewerbesteuerfreibetrags und des Hebesatzes der Gemeinde. Geben Sie Ihren Jahresgewinn und den Hebesatz ein, um Ihre Steuerlast zu ermitteln.
Was ist der Hebesatz bei der Gewerbesteuer?
Der Hebesatz ist ein von der Gemeinde festgelegter Multiplikator, der auf die Steuermesszahl angewendet wird. Er variiert je nach Standort und beeinflusst die Höhe der Gewerbesteuer direkt.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer?
Einzelunternehmer und Personengesellschaften erhalten einen jährlichen Freibetrag von 24.500€. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer.
Wie berechne ich die Gewerbesteuer selbst?
Gewinn minus Freibetrag ergibt den steuerpflichtigen Betrag. Diesen multiplizieren Sie mit der Steuermesszahl (3,5%) und anschließend mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde.
Für wen gilt die Gewerbesteuerpflicht?
Gewerbesteuerpflichtig sind alle gewerblichen Unternehmen – also Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH), Personengesellschaften und gewerblich tätige Freiberufler mit Betriebsstätte in Deutschland.
Wie beeinflusst die Gewerbesteuer den Unternehmensstandort?
Da der Hebesatz je nach Gemeinde stark variiert, wirkt sich der Standort direkt auf die Höhe der Steuer aus. Städte haben meist höhere Sätze als ländliche Gemeinden.
Ist die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer anrechenbar?
Ja. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die gezahlte Gewerbesteuer anteilig auf die Einkommensteuer anrechenbar – bis zu einem Faktor von 3,8.
Gibt es eine Mindestgrenze für die Gewerbesteuer?
Ja. Erst wenn der Jahresgewinn über dem Freibetrag liegt, fällt überhaupt Gewerbesteuer an. Bei Kapitalgesellschaften gilt keine Freigrenze – hier fällt ab dem ersten Euro Gewinn Steuer an.
Wie finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?
Den aktuellen Hebesatz finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde oder im Gewerbesteuerrechner, der auf lokale Daten zugreift.
Warum sollte ich die Gewerbesteuer im Voraus berechnen?
Die Vorausberechnung hilft bei der Liquiditätsplanung und bei der Standortwahl. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der Steuerzahlung am Jahresende.

Redaktioneller Hinweis

Dieser Gewerbesteuerrechner wurde zuletzt am 28.08.2025 von David Teichert inhaltlich geprüft und aktualisiert. Alle Informationen entsprechen dem aktuellen Stand. Easy-Rechner.de achtet besonders auf mathematische Genauigkeit, rechtliche Korrektheit und eine nutzerfreundliche Darstellung. Unsere Inhalte werden regelmäßig überarbeitet, damit Sie verlässlich und verständlich informiert sind.

Hinweis: Unsere Rechner dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung. Für spezifische Anliegen empfehlen wir, einen Steuerberater oder Finanzexperten zu konsultieren.