Gewerbesteuerrechner
Mit dem Gewerbesteuerrechner ermitteln Sie Ihre Steuerbelastung schnell und präzise - inklusive Freibetrag, Steuermesszahl und Hebesatz. Ideal für Selbstständige, Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuerrechner 2025
Berechnen Sie die Höhe der Gewerbesteuer für Ihr Gewerbe
Prüfen Sie jetzt Ihre Gewerbesteuerlast – der Rechner berücksichtigt alle relevanten Faktoren von Hinzurechnungen bis zum kommunalen Hebesatz.
Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Hinweis: Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
So nutzen Sie den Gewerbesteuerrechner
Mit diesem Rechner können Sie Ihre Gewerbesteuer schnell und einfach berechnen – transparent und zuverlässig:
- Gewerbeertrag eingeben
- Hinzurechnungen angeben
- Kürzungen berücksichtigen
- Hebesatz anpassen
- Freibetrag wählen
- Klicken Sie auf "Gewerbesteuer berechnen"
Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung. Für eine steuerlich verbindliche Berechnung konsultiere bitte einen Steuerberater.
🕒 Letzte Aktualisierung: August 2025 - Alle Werte werden regelmäßig überprüft

Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die in Deutschland auf gewerbliche Einkünfte erhoben wird. Sie betrifft Unternehmen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften – unabhängig davon, ob es sich um einen kleinen Handwerksbetrieb oder ein großes Unternehmen handelt.
Im Gegensatz zur Einkommensteuer wird die Gewerbesteuer nicht vom Bund, sondern von den Gemeinden erhoben. Jede Gemeinde legt dabei ihren eigenen Hebesatz fest, wodurch sich die Steuerhöhe regional stark unterscheiden kann.
Die Grundlage für die Gewerbesteuerberechnung ist der Gewerbeertrag – also der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Vom Finanzamt wird dieser mit der gesetzlich fixierten Steuermesszahl von 3,5% multipliziert. Anschließend erfolgt die Multiplikation mit dem kommunalen Hebesatz.
Formel:
Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag – Freibetrag) × 3,5% × Hebesatz
Mit unserem Gewerbesteuerrechner ermitteln Sie Ihre Steuerlast schnell und exakt – inklusive Freibetrag und ortsabhängigem Hebesatz.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen und wann?
Grundsätzlich gilt: Alle in Deutschland tätigen gewerblichen Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Das betrifft insbesondere:
- Einzelunternehmen (mit Gewerbebetrieb)
- Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG)
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)
- Gewerbliche Mitunternehmerschaften
Freibeträge für natürliche Personen und Personengesellschaften
Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem jährlichen Freibetrag von 24.500€. Das bedeutet: Nur wenn der Gewerbeertrag diesen Betrag übersteigt, fällt überhaupt Gewerbesteuer an.
Keine Freibeträge für Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs zahlen ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer – für sie gibt es keinen Freibetrag.
Wann wird die Steuer fällig?
- Gewerbesteuer wird in der Regel vierteljährlich als Vorauszahlung geleistet.
- Die endgültige Abrechnung erfolgt im Rahmen des Gewerbesteuermessbescheids durch das Finanzamt.
- Die Gemeinden verschicken anschließend den Gewerbesteuerbescheid.
Tipp: Auch Kleinunternehmer sollten regelmäßig prüfen, ob sie durch wachsende Gewinne in die Gewerbesteuerpflicht hineinwachsen – unser Rechner hilft dabei, frühzeitig Klarheit zu schaffen.
Wie wird die Gewerbesteuer genau berechnet?
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in drei Schritten. Mit unserem Rechner können Sie diesen Vorgang automatisieren – hier zeigen wir Ihnen den Ablauf transparent im Detail:
1. Ermittlung des Gewerbeertrags
Ausgangspunkt ist der steuerpflichtige Gewinn laut EÜR oder Bilanz. Eventuelle Hinzurechnungen und Kürzungen (z.B. bei Finanzierungsanteilen oder Mieten) werden berücksichtigt, um den sogenannten Gewerbeertrag zu ermitteln.
2. Abzug des Freibetrags (wenn zulässig)
Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen 24.500€ vom Gewerbeertrag ab – Kapitalgesellschaften nicht.
3. Anwendung der Steuermesszahl und des Hebesatzes
- Die Steuermesszahl beträgt 3,5%.
- Das Ergebnis ist der sogenannte Steuermessbetrag.
- Dieser wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert – dieser liegt meist zwischen 200% und 900%, je nach Gemeinde.
Rechenbeispiel
Berechnungsschritt | Wert |
---|---|
Gewerbeertrag | 50.000 € |
./. Freibetrag (Einzelunternehmen) | 24.500 € |
= Bemessungsgrundlage | 25.500 € |
x Steuermesszahl (3,5%) | 892,50 € |
x Hebesatz (z.B. 400%) | 3.570 € Gewerbesteuer |
Mit dem Gewerbesteuerrechner geben Sie einfach den Gewinn, den Freibetrag (sofern zulässig) und den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein – und erhalten direkt Ihr Ergebnis.
Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?
Der HebesatzGemeinde individuell festgelegt und kann je nach Standort stark variieren – von 200% (ländliche Regionen) bis über 900% (z.B. München).
So finden Sie den passenden Hebesatz:
- Auf der Webseite Ihrer Stadt oder Kommune
- Im Gewerbesteuerhebesatzverzeichnis des Bundesfinanzministeriums (BMF)
- Über Steuerberater oder IHK
Offizielle Hebesatzdatenbank:
Zum Hebesatzverzeichnis beim Bundesfinanzministerium
Hinweis: Geben Sie in den Rechner einfach den Hebesatz Ihrer Gemeinde in Prozent ein – der Rechner erledigt den Rest automatisch.
Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen im Vergleich
Ob Sie als Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft tätig sind, beeinflusst maßgeblich Ihre Gewerbesteuerpflicht – insbesondere in Bezug auf Freibeträge und Steueranrechnung.
Wichtige Unterschiede im Überblick:
Kriterium | Einzelunternehmen / Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) |
---|---|---|
Gewerbesteuerpflicht | Ja, ab 24.500€ Gewerbeertrag | Ja, ab dem ersten Euro Gewinn |
Freibetrag | 24.500€ | Kein Freibetrag |
Steueranrechnung | Anrechenbar auf Einkommensteuer (§35 EStG) | Keine Anrechnung möglich |
Hebesatz-Auswirkung | Einfluss auf Gesamtsteuerlast (ESt + GewSt) | Teil der Doppelbesteuerung (KSt + GewSt) |
Kapitalgesellschaften zahlen Gewerbesteuer ohne Freibetrag und ohne Anrechnung – bei Einzelunternehmen wird die Belastung durch §35 EStG teilweise ausgeglichen. Unser Gewerbesteuerrechner berücksichtigt beide Varianten korrekt.
Warum Sie Ihre Gewerbesteuer regelmäßig berechnen sollten
Die Gewerbesteuer ist für viele Unternehmen einer der größten laufenden Steuerposten – gleichzeitig wird sie oft unterschätzt. Gerade bei wachsendem Gewinn oder sich ändernden Hebesätzen kann die Steuerlast stark schwanken.
Ein regelmäßiger Check mit dem Gewerbesteuerrechner verschafft Ihnen Sicherheit und Planbarkeit. Sie erkennen frühzeitig, wie sich Investitionen oder Standortwahl auf Ihre Abgaben auswirken – und können entsprechend reagieren.
Ob Gründung, Expansion oder Jahresabschluss: Eine präzise Berechnung der Gewerbesteuer ist entscheidend für Ihre Liquiditätsplanung und Ihr Steuerkonzept.
Nutzen Sie unseren Gewerbesteuerrechner, um Ihre individuelle Steuerbelastung jederzeit im Blick zu behalten – transparent, verständlich und auf Knopfdruck.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gewerbesteuerrechner
Sie möchten wissen, wie viel Gewerbesteuer Sie zahlen müssen, wie der Hebesatz funktioniert oder ob Sie einen Freibetrag geltend machen können Unser Gewerbesteuerrechner liefert Ihnen in wenigen Sekunden eine verlässliche Schätzung Ihrer Steuerlast - basierend auf Standort, Gewinn und Unternehmensform.
In unseren FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Berechnung, Freibeträgen, Steuermesszahl und Anrechnung auf die Einkommensteuer. Ideal für Gründer:innen, Selbstständige, Steuerberater und Unternehmer. Alle Angaben sind aktuell, verständlich erklärt und helfen Ihnen bei der Planung Ihrer Steuerzahlungen und Standortentscheidungen. Schnell. Kostenlos. Praxisnah.
Redaktioneller Hinweis
Dieser Gewerbesteuerrechner wurde zuletzt am 28.08.2025 von David Teichert inhaltlich geprüft und aktualisiert. Alle Informationen entsprechen dem aktuellen Stand. Easy-Rechner.de achtet besonders auf mathematische Genauigkeit, rechtliche Korrektheit und eine nutzerfreundliche Darstellung. Unsere Inhalte werden regelmäßig überarbeitet, damit Sie verlässlich und verständlich informiert sind.
Hinweis: Unsere Rechner dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung. Für spezifische Anliegen empfehlen wir, einen Steuerberater oder Finanzexperten zu konsultieren.