Bürgergeld-Rechner
Wie viel Bürgergeld steht Ihnen zu? Mit unserem Rechner finden Sie in wenigen Schritten heraus, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch haben - einfach, anonym und auf Basis der aktuellen Regelsätze 2025.
Bürgergeld Rechner 2025
Berechnen Sie online Ihre möglichen Leistungen
Unser Bürgergeld-Rechner hilft Ihnen, eine erste Einschätzung Ihrer möglichen Ansprüche zu erhalten. Bitte geben Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer Haushaltssituation ein. Die Berechnung erfolgt nach den aktuellen Regelsätzen und berücksichtigt Einkommen, Vermögen und Wohnkosten.
Ihre Angaben
Freibeträge: 15.000 € für die erste Person, 10.000 € für jede weitere Person
Ihr Ergebnis
Regelsatzanspruch:
Dies ist der monatliche Grundbedarf nach Bürgergeld.
Wohnkostenzuschuss:
Die tatsächliche Übernahme hängt von der Angemessenheit Ihrer Wohnung ab.
Gesamter monatlicher Anspruch:
Dies ist eine Schätzung Ihres möglichen Bürgergeldanspruchs.
So nutzen Sie den Bürgergeld-Rechner
Mit diesem Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld einfach und schnell ermitteln:
- Geben Sie die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt ein.
- Wählen Sie Ihren Haushaltstyp (Alleinstehend oder Paar).
- Tragen Sie die Anzahl Ihrer Kinder unter 18 Jahren ein.
- Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen an (falls vorhanden).
- Tragen Sie Ihr Vermögen ein (Ersparnisse, Wertgegenstände etc.).
- Geben Sie Ihre monatlichen Wohnkosten (Miete und Heizkosten) ein.
- Klicken Sie auf "Bürgergeld berechnen".
Hinweis: Diese Berechnung ist eine Schätzung. Für verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Jobcenter.
🕒 Letzte Aktualisierung: August 2025 - Alle Werte werden regelmäßig überprüft

Bürgergeld-Rechner – Jetzt Anspruch einfach und anonym berechnen
Mit dem Bürgergeld-Rechner verschaffen Sie sich in wenigen Minuten einen Überblick darüber, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Bürgergeld zusteht. Durch die Eingabe weniger Angaben zu Haushalt, Einkommen und Wohnkosten können Sie Ihre mögliche Unterstützung gemäß dem SGB II realistisch einschätzen – bequem, anonym und aktuell nach den Regelsätzen 2025.
Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) im Jahr 2023 abgelöst und bietet Menschen in finanziellen Notlagen eine grundlegende soziale Absicherung. Es dient nicht nur Erwerbslosen, sondern kann auch für Geringverdiener, Familien oder Selbstständige in Engpässen eine wichtige finanzielle Hilfe sein.
Ob Sie alleinstehend sind, mit Partner oder Kindern leben oder eine temporäre Unterstützung benötigen: Unser Rechner hilft Ihnen, Klarheit zu gewinnen – schnell, kostenlos und ohne persönliche Daten preiszugeben.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Grundsätzlich hat jede Person Anspruch auf Bürgergeld, die:
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
- erwerbsfähig ist (mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann),
- sich in einer finanziellen Notlage befindet,
- keinen vorrangigen Anspruch auf andere Sozialleistungen (z.B. Rente, BAföG, Elterngeld) hat,
- nicht über ausreichend eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt.
Auch nicht erwerbsfähige Angehörige (z.B. Kinder, Partner:innen ohne Erwerbsfähigkeit) erhalten Leistungen im Rahmen der sogenannten Bedarfsgemeinschaft.
Besonderheiten für bestimmte Gruppen
- Alleinerziehende: erhalten Mehrbedarfe für Kindererziehung
- Familien mit Kindern: profitieren von erhöhten Regelsätzen für Kinder
- Azubis und Studierende: meist kein Anspruch, Ausnahmen gelten für Härtefälle oder unter 25-Jährige
- Selbstständige: können in Krisenzeiten übergangsweise Bürgergeld beziehen
Beispiel: Anspruch bei Alleinstehenden
Ausgangslage | Wert |
---|---|
Regelsatz (alleinstehend) | 563 € |
Angemessene Miete + Heizkosten | 480 € |
Nettoeinkommen | 150 € |
Anspruch auf Bürgergeld | 893 € – 150 € = 743 € |
Der Rechner zieht solche Berechnungen automatisch für Sie heran – basierend auf aktuellen Richtwerten zu Wohnkosten und Freibeträgen.
Welche Angaben benötigt der Bürgergeld-Rechner?
Um eine möglichst realistische Einschätzung Ihres Anspruchs auf Bürgergeld zu berechnen, benötigt der Rechner einige grundlegende Informationen. Die Eingabe ist anonym und erfolgt ohne Speicherung Ihrer Daten.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Haushaltsgröße: Anzahl aller Personen im Haushalt (inkl. Kinder)
- Haushaltsform: Alleinstehend oder Bedarfsgemeinschaft (z.B. Paar, Familie)
- Alter und Anzahl der Kinder: Kinder bis 18 Jahre zählen zum Anspruch hinzu
- Nettoeinkommen: Monatliche Einnahmen (z.B. Lohn, Unterhalt, Rente)
- Vermögen: Ersparnisse, Eigentum, Bargeld etc. (inkl. Freibeträge)
- Wohnkosten: Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten
Der Rechner berücksichtigt automatisch:
- Freibeträge auf Erwerbseinkommen gemäß § 11b SGB II
- Schutzvermögen (z.B. Altersvorsorge, PKW, Schonbeträge je Haushaltsmitglied)
- Regelbedarfe nach Altersgruppe (Kinder, Erwachsene)
- Regionale Mietobergrenzen und Heizkostentabellen
Beispiel: Familie mit 2 Kindern (je 5 und 12 Jahre)
Position | Berechneter Betrag |
---|---|
Regelsatz Eltern (Paar) | 506 € × 2 = 1.012 € |
Kind (5 Jahre) | 357 € |
Kind (12 Jahre) | 471 € |
Miete & Heizkosten | 850 € |
Nettoeinkommen der Eltern | 500 € |
Voraussichtlicher Anspruch | 2.690 € – 500 € = 2.190 € |
Mit dem Rechner erhalten Sie diese Information sofort – inklusive Aufschlüsselung nach Bedarfsgemeinschaft, Mietanteil und Einkommensfreibeträgen.
Wie wird das Bürgergeld berechnet?
Die Berechnung des Bürgergelds folgt einem festen Schema, das im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt ist. Entscheidend ist dabei der sogenannte gesamte Bedarf der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis zu den anrechenbaren Einkommen.
Grundformel:
Bürgergeld = Bedarf – Einkommen + Mehrbedarfe – Freibeträge
1. Bedarf (monatlich)
- Regelbedarf: Je nach Alter und Haushaltsform (z.B. Alleinstehende, Partner, Kinder)
- Unterkunft und Heizung: Angemessene Kosten für Miete und Heizkosten
- Mehrbedarfe: Z.B. für Alleinerziehende, Schwangerschaft, kostenaufwendige Ernährung
2. Einkommen (anrechenbar)
- Nettoeinkommen (abzüglich Freibeträge)
- Unterhalt, Kindergeld, BAföG (teilweise)
- Rente, Elterngeld, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
3. Freibeträge & Schutzvermögen
- Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen: bis 100 € sind anrechnungsfrei
- Zusätzliche Freibeträge: gestaffelt bis 30% des Einkommens (je nach Höhe)
- Vermögensfreigrenzen: z.B. 15.000 € pro volljähriger Person
Beispielhafte Berechnung mit Freibeträgen
Angabe | Wert |
---|---|
Regelbedarf (alleinstehend) | 563 € |
Miete & Heizung | 500 € |
Gesamtbedarf | 1.063 € |
Nettoeinkommen | 450 € |
Freibetrag (100 € + 20% über 100 €) | 130 € |
Anrechenbares Einkommen | 450 € – 130 € = 320 € |
Anspruch auf Bürgergeld | 1.063 € – 320 € = 743 € |
Wie Sie sehen, werden Teile Ihres Einkommens nicht angerechnet – was den tatsächlichen Anspruch erhöht. Der Bürgergeld-Rechner berücksichtigt all diese Freibeträge und gesetzlichen Vorgaben automatisch.
Welche Auswirkungen haben Einkommen, Miete oder Kinder auf den Anspruch?
Die Höhe Ihres Bürgergeld-Anspruchs hängt maßgeblich von drei Faktoren ab: Ihrem Einkommen, Ihrer Miete (inkl. Nebenkosten) sowie der Anzahl und dem Alter Ihrer Kinder. Diese drei Punkte bestimmen den Gesamtbedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
1. Einkommen – Reduziert den Anspruch
Je mehr Sie verdienen, desto geringer fällt der Bürgergeld-Zuschuss aus. Es gelten jedoch großzügige Freibeträge:
- Die ersten 100€ sind immer anrechnungsfrei
- Zwischen 100€ und 520€ gelten 20% als Freibetrag
- Ab 520€ bis 1.000€ werden 10% nicht angerechnet
Beispiel: Einkommen & Freibeträge
Nettoeinkommen | Freibetrag | Anrechenbares Einkommen |
---|---|---|
850€ | 100€ + 84€ = 184€ | 850€ – 184€ = 666€ |
2. Miete und Heizkosten – Erhöhen den Bedarf
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung werden vollständig übernommen. Dabei orientieren sich die Grenzen an regionalen Richtwerten, die je nach Stadt oder Landkreis unterschiedlich ausfallen. Der Bürgergeld-Rechner greift auf durchschnittliche Werte zurück oder erlaubt die individuelle Eingabe Ihrer tatsächlichen Wohnkosten.
3. Kinder – Erhöhen den Gesamtbedarf
Für jedes Kind in der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich der Regelsatz. Die Beträge steigen mit dem Alter des Kindes. Zusätzlich erhalten Eltern Kindergeld – das jedoch zum Teil angerechnet wird.
Alter des Kindes | Regelbedarf | Kindergeld (2025) | Anrechnung auf Bürgergeld |
---|---|---|---|
0–5 Jahre | 357€ | 250€ | voll |
6–13 Jahre | 471€ | 250€ | voll |
14–17 Jahre | 522€ | 250€ | voll |
Das Kindergeld wird in der Regel als Einkommen angerechnet. Allerdings fließt es in den Gesamthaushalt ein und beeinflusst damit die Leistungshöhe indirekt.
Wie funktioniert der Bürgergeld-Rechner konkret?
Der Bürgergeld-Rechner ist ein digitales Hilfsmittel, das Ihnen schnell und unkompliziert eine erste Orientierung über Ihre mögliche Unterstützung gibt. Dabei berücksichtigt er die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie regionale Unterschiede bei Mieten und Heizkosten.
So funktioniert der Rechner Schritt für Schritt:
- Wählen Sie, ob Sie alleinstehend sind oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
- Geben Sie die Anzahl und das Alter Ihrer Kinder ein (falls vorhanden).
- Tragen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen ein.
- Geben Sie die Höhe Ihres Vermögens (z.B. Ersparnisse) an.
- Tragen Sie Ihre monatlichen Wohnkosten ein (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizung).
- Klicken Sie auf „Berechnen“ – das Ergebnis erscheint sofort.
Das Tool analysiert Ihre Angaben und ermittelt, ob Sie unterhalb der Bedarfsschwelle liegen und in welchem Umfang ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.
Vorteile des Rechners
- Keine Anmeldung oder persönliche Daten erforderlich
- Rechnerisch exakt auf Basis der SGB-II-Regelungen
- Berücksichtigt alle Freibeträge, Mehrbedarfe und Mietkosten
- Ergebnisse sofort und verständlich dargestellt
- Optimale Vorbereitung für ein Gespräch beim Jobcenter
Bitte beachten Sie: Der Bürgergeld-Rechner bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die tatsächliche Bewilligung erfolgt durch Ihr zuständiges Jobcenter.
Der Bürgergeld-Rechner als verlässliche Orientierung
Mit dem Bürgergeld-Rechner verschaffen Sie sich schnell und zuverlässig einen Überblick über Ihre finanzielle Anspruchslage. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtig, staatliche Unterstützungsleistungen transparent und verständlich einschätzen zu können.
Ob als Alleinstehende:r, Familie oder Studierende:r – der Rechner bietet für viele Lebenssituationen eine zuverlässige Orientierung. Er berücksichtigt sowohl Einkommen, Mietkosten als auch Freibeträge und sorgt damit für eine realistische Berechnung.
Unser Tipp: Nutzen Sie das Ergebnis des Rechners, um optimal auf ein Gespräch mit dem Jobcenter vorbereitet zu sein. So wissen Sie bereits vorab, welche Leistungen Ihnen voraussichtlich zustehen – und können besser planen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben, wenden Sie sich bitte an eine Sozialberatungsstelle oder Ihr zuständiges Jobcenter.
Jetzt kostenlos ausprobieren: Nutzen Sie den Bürgergeld-Rechner, um Ihre monatliche Unterstützung zu ermitteln – anonym, sicher und auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Bürgergeld
Sie möchten wissen, ob Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, wie hoch die Leistungen sind oder was beim Antrag beachtet werden muss In unseren häufig gestellten Fragen erhalten Sie verständliche Antworten zu Voraussetzungen, Bedarfsgemeinschaft, Schonvermögen, Freibeträgen und Sanktionen.
Unser Bürgergeld-Rechner hilft Ihnen, Ihren voraussichtlichen Anspruch schnell und unverbindlich zu ermitteln. Alle Angaben basieren auf den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen und werden regelmäßig aktualisiert. So erhalten Sie verlässliche Informationen rund um das Bürgergeld - transparent, verständlich und immer aktuell.
Redaktioneller Hinweis
Dieser Bürgergeld-Rechner wurde zuletzt am 08.08.2025 von Jörg Heinze inhaltlich geprüft und aktualisiert. Alle Informationen entsprechen dem aktuellen Stand. Easy-Rechner.de achtet besonders auf mathematische Genauigkeit, rechtliche Korrektheit und eine nutzerfreundliche Darstellung. Unsere Inhalte werden regelmäßig überarbeitet, damit Sie verlässlich und verständlich informiert sind.
Hinweis: Unsere Rechner dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung. Für spezifische Anliegen empfehlen wir, einen Steuerberater oder Finanzexperten zu konsultieren.